Angaben zur Honorargestaltung

Grundlage für die Abrechnung unserer Leistungen sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Bereich der Wirtschaftsprüfung rechnen wir nach berufsüblichen Stundensätzen, im Bereich der Steuerberatung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und im Bereich der Rechtsberatung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Auf dieser Basis wird unter Berücksichtigung der beruflichen Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Zeitgebühr oder, orientiert am jeweiligen Gegenstandswert, eine Wertgebühr in Rechnung gestellt. Darüber hinaus ist bei einzelnen Aufträgen die Vereinbarung einer pauschalen Vergütung möglich.

Alle Angaben zu den berufsrechtlichen Regelungen können Sie in unserem Impressum einsehen.