Mit uns können Sie rechnen
Als Unternehmer tragen Sie jetzt eine besonders große Verantwortung, nicht mehr nur für das Wohl Ihrer Patienten, sondern auch für das Wohl Ihrer Praxis, insbesondere das finanzielle. Alles, was mit Geld zu tun hat, liegt ab sofort in Ihrer Hand, angefangen bei Ihrem Honorar, der Praxiseinnahmen und -ausgaben, der Gehaltszahlung an Ihr Personal bis hin zur Finanzierung der Praxisgründung. Ob von Finanzierung einer „normalen“ Arztpraxis bis zur Finanzierung von einer Zahnarztpraxis stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Wir von HDT erstellen Ihnen partnerschaftliche Vergütungsmodelle, betreuen Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung und begleiten Sie im Rahmen von Finanzierungsverhandlungen. Auch bei steuerlichen Sonderfragen zur Gewerblichkeit und zur Umsatzsteuer sind wir für Sie da.
Erstellung von partnerschaftlichen Vergütungsmodellen
Die ärztliche Honorarordnung unterliegt ständigen Veränderungen.
Wie Sie Ihre Leistungsvergütung zusammen mit Ihren Kollegen optimal abrechnen können, zeigen wir Ihnen, indem wir Ihnen partnerschaftliche Vergütungsmodelle vorstellen.
Betreuung der Finanz- und Lohnbuchhaltung
Die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung einer Praxis erfordert eine ständige Überwachung der Geldein- und -ausgänge sowie – nicht zuletzt – ein gutes Verhältnis zu Ihren Mitarbeitern.
Wir von HDT erfassen Ihre Praxisein- und ausgaben, interpretieren die Zahlen mit Ihnen zusammen und haben alles rund um die Abwicklung von termingerechten und korrekten Gehaltszahlungen im Blick.
Begleitung im Rahmen von Finanzierungsverhandlungen
Bei einer Praxisgründung kommt eine große Investitionssumme auf den Unternehmer zu, die nur die Wenigsten aus dem Ärmel schütteln können. Deshalb ist die Finanzierung ein wichtiges Thema bei der Praxisgründung.
Da sich jede Praxis im Hinblick auf das Eigenkapital, die steuerlichen Kriterien und die Ziele der Unternehmer von anderen unterscheidet, ist ein individuelles Finanzierungskonzeptes von Nöten. Wir beraten Sie, welche Kapitalanlagen als Sicherheit herangezogen werden können und begleiten Sie im Rahmen von Finanzierungsverhandlungen, damit ein für Sie und Ihre Praxis optimales Konzept erarbeitet wird.
Beratung bei steuerlichen Sonderfragen der Gewerblichkeit und Umsatzsteuer
Aus ertragssteuerlicher Sicht erzielen Sie mit Ihren ärztlichen Tätigkeiten Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Aber auch andere Einkunftsarten wie Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind in einer Praxis möglich, wenn beispielsweise ein Augenarzt Kontaktlinsen verkauft, ein Zahnarzt Artikel zur Mundpflege oder ein Tierarzt Tierarzneimittel.
Bestimmte Leistungen von Ärzten sind umsatzsteuerpflichtig, und die Finanzverwaltung sieht vor, die Umsatzsteuerpflicht im medizinischen Bereich immer mehr auszuweiten. Dazu gehören beispielsweise schriftstellerische Tätigkeiten, Vortrags- und Lehrtätigkeiten aber auch ein Teil der gutachterlichen Tätigkeiten.
Zu diesem umfassenden Thema der Gewerblichkeit und Umsatzsteuer stellen sich Ihnen als Heilberufler viele Fragen, die wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch beantworten.