Auf dem besten Wege

Kaum dass Sie sich entschieden haben, Ihren eigenen Weg zu gehen, stehen Sie auch schon vor der nächsten Gabelung: Sollen Sie Ihren Weg bei einer Praxisgründung allein weitergehen oder sich mit Gleichgesinnten, vielleicht sogar fachübergreifend, zusammentun? Welche Rechtsform ist die richtige für Sie und Ihr Vorhaben? Mit einer intensiven Beratung bei der Gründung von Zusammenschlüssen, bei der Rechtsformwahl und bei interdisziplinären Kooperationsmodellen erleichtern Ihnen die Spezialisten von HDT die Qual der Wahl, begleiten Sie auf Ihrem Weg und helfen Ihnen über rechtliche und steuerliche Stolpersteine hinweg. 


Rechtliche und steuerliche Beratung bei der Gründung von ärztlichen Zusammenschlüssen

Sich mit einem oder mehreren Kollegen zusammenzuschließen hat einige Vorteile, nicht zuletzt die Einsparung von Kosten für Miete, Geräte und Personal. Wenn Sie jemanden gefunden haben, der mit Ihnen den Weg beschreiten möchte, stehen Ihnen eine große Auswahl von Kooperationsformen zur Verfügung.

Alternativ zu den gängigen Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften, in der ausschließlich Ärzte miteinander kooperieren, können Sie eine Partnerschaftsgesellschaft gründen, die auch die Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Heil- und Hilfsberufe ermöglicht. Seit 2005 gibt es zusätzlich die Ärztegesellschaft und das Medizinische Versorgungszentrum.

Gerne beraten wir Sie eingehend über rechtliche und steuerliche Vor- und Nachteile aller Varianten und helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung.


Rechtsformwahl

Die Wahl der Rechtsform einer Praxis hat persönliche, finanzielle, rechtliche und steuerliche Konsequenzen und will daher gut überlegt sein. Im medizinischen Bereich üblich ist die Gründung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Partnerschaftsgesellschaft. Mittlerweile dürfen Ärzte zwischen allen für sie zulässigen Gesellschaftsformen wählen und können ihre Praxis auch in der Rechtsform der juristischen Person führen, z.B. als GmbH oder Aktiengesellschaft.

Welche Rechtsform für Sie und Ihre Praxis am besten geeignet ist, finden wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen heraus.


Erarbeitung von interdisziplinären Kooperationsmodellen

Wie bereits erwähnt, gibt es für Ärzte die Option, einen Zusammenschluss mit Kollegen aus anderen Heil- oder Hilfsberufen einzugehen, entweder im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft oder eines Medizinischen Versorgungszentrums.

Ihre Partner können bei einer Praxisgründung beispielsweise Zahnärzte, Heilpraktiker, Psychologen, Physiotherapeuten, Hebammen, Logopäden, Apotheker und Sanitätshäuser sein. Mit so einer fachübergreifenden Kooperation eröffnen Sie Ihren Patienten und sich selbst ganz neue Dimensionen.

Erkundigen Sie sich jetzt bei uns über die Vorzüge dieser innovativen Form des Zusammenschlusses. Wir erarbeiten Ihnen gerne Ihr persönliches interdisziplinäres Kooperationsmodell.