Mit uns können Sie Ihr Testament machen.
Einmal Unternehmer, immer Unternehmer. Diese Maxime gilt für viele Führungspersönlichkeiten nicht nur bis zum Tod, sondern auch noch darüber hinaus.
Die Herausforderung ist, nicht nur die Familie finanziell versorgt zu wissen, sondern auch das Unternehmen dauerhaft in verantwortungsvolle Hände zu übergeben.
Gestaltung von Testamenten
Das Unternehmertestament ist weitaus mehr als nur eine Verfügung über das eigene Vermögen. Ehe- und Gesellschaftsverträge, die Verteilung von Kapital- und Immobilienvermögen sowie weitere flankierende Maßnahmen bestimmen die ganzheitliche Planung eines Testaments.
Die steuerlichen, rechtlichen und finanziellen Aspekte gilt es zu berücksichtigen, sie dürfen aber nicht ausschließliche Beweggründe in der Gestaltung der Unternehmensnachfolge via Testament sein.
Mögliche Unternehmenserben sollten früh mit in den Prozess der Nachlassgestaltung mit einbezogen werden, denn Führungsqualitäten können nicht vererbt, wohl aber weitergegeben werden.
Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
Für den Unternehmer und Erblasser ist es ein beruhigendes Gefühl, zu wissen, dass sein verfügter letzter Wille später auch vollzogen wird. Der Einsatz eines Testamentsvollstreckers stellt eine einwandfreie Abwicklung schwieriger Nachlasssituationen sicher, in denen es um mehr als nur um finanzielle Werte geht.
Eine begrenzte bzw. dauerhafte Nachlassverwaltung kann eine Möglichkeit sein, Zeit zu gewinnen, um rechtliche und steuerliche Unklarheiten zwischen den Erben zu regeln bzw. die Nachlassverbindlichkeiten zu regeln.
HDT steht Ihnen auch in diesem Bereich mit fachkundiger Beratung zur Seite, um Ihr Unternehmen erfolgreich auf die nächste Generation überzuleiten.