So kommen wir ins Gespräch

Jahresabschlusserstellung

Der Jahresabschluss legt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens offen. Der Abschluss der Buchhaltung und die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sind Bestandteile der Jahresabschlusserstellung. Für Unternehmen, die der Pflicht zur Buchführung unterliegen, setzt sich der Jahresabschluss aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Kleine Gewerbetreibende und freie Berufe erarbeiten eine Einnahmenüberschussrechnung. Ob klein oder groß, mit unserer Jahresabschlusserstellung verhelfen wir allen Unternehmen zu einem guten Abschluss.

Alle Jahre wieder ist es soweit: Der Jahres-/Konzernabschluss steht vor der Tür. Er soll über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens informieren und die Bemessungsgrundlage für die Verteilung des Ergebnisses aufstellen. Hierfür ist der Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung erforderlich.

Viele dieser Aufgaben können wir für Sie erledigen und so jedes Jahr zu einem Happy End für Sie und Ihr Unternehmen beitragen.

Wir beraten Sie außerdem in allen Bereichen des Handelsrechts wie Vertrags-, Gewährleistungs- und Produkthaftung sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen. Welche Rechtsform Ihr Unternehmen auch hat, wir kommen gerne mit Ihnen ins Gespräch.


Beratung bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen

Größere Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungen, Kreditinstitute und Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand müssen ihre Jahresabschlüsse nach Prüfung von unabhängigen Instituten im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.

Haben Sie Fragen zur Offenlegung Ihres Jahresabschlusses? Wir beraten Sie gern.


Jahresabschlusserstellung

Der Jahresabschluss legt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens offen. Der Abschluss der Buchhaltung und die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sind Bestandteile der Jahresabschlusserstellung. Für Unternehmen, die der Pflicht zur Buchführung unterliegen, setzt sich der Jahresabschluss aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Kleine Gewerbetreibende und freie Berufe erarbeiten eine Einnahmenüberschussrechnung. Ob klein oder groß, mit unserer Jahresabschlusserstellung verhelfen wir allen Unternehmen zu einem guten Abschluss.


Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung

Größere Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungen, Kreditinstitute und Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand sind gesetzlich verpflichtet, ihre Jahres-/ Konzernabschlüsse von unabhängigen Instituten prüfen zu lassen. Diese Jahresabschlussanalyse können Sie bei uns anfordern.

Mit moderner Software und unter Beachtung nationaler und internationaler Grundsätze für Unternehmen aller Rechtsformen und Geschäfts- und Verfahrensrisiken prüfen wir Ihren Jahres-/Konzernabschluss auf Herz und Nieren. 

Verschiedene Kooperationspartner unterstützen unsere Tätigkeit durch die Prüfung der bei unseren Mandanten genutzten IT-Systeme und geben unseren Mandanten dabei wertvolle Hinweise zur Verbesserung von Datensicherheit und Systemstabilität.


Betreuung in allen Bereichen des Gesellschafts- Handels- und Arbeitsrechts

Ein Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt im Bereich des nationalen und internationalen Handels- und Gesellschaftsrechts mit den Inhalten Gründungsberatung, Wahl der Rechtsform, Erstellung und Abänderung von Gesellschaftsverträgen, Umstrukturierung, Fusionen und Umwandlungen von Gesellschaften, Unternehmenserwerb und -verkauf, Gesellschafterauseinandersetzungen, Errichtung und Gestaltung von Stiftungen sowie Vertretung auf Gesellschafterversammlungen.

Im Arbeitsrecht unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von arbeitsrechtlichen Ansprüchen (außergerichtlich und gerichtlich), vertreten Sie in Kündigungsschutzprozessen und beraten Sie im Bereich der betrieblichen Altersversorgung sowie arbeitsrechtlichen Fragestellungen bei Unternehmensumwandlungen. Ebenso finden Sie unsere Unterstützung im Bereich des Arbeitnehmerüberlassungs- und Sozialversicherungsgesetzes.

„Sonderprivatrecht der Kaufleute“ wird das Handelsrecht auch genannt. Obwohl auch öffentlich-rechtliche Regeln auftauchen, ist das Handelsrecht ein besonderer Bereich des Zivilrechts und ergänzt die allgemeinen Vorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Gerade für Sie als Unternehmer ist es wichtig, über Ihre Rechtsfolgen und Ansprüche im Rahmen von geschlossenen Kaufverträgen Bescheid zu wissen. Handeln Sie jetzt und lassen Sie sich von unseren Experten zu Vertrags-, Gewährleistungs- und Produkthaftungsfragen sowie zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen beraten.