Auch in der Ehe kommt Vertrag von vertragen

Neben dem Bund fürs Leben schließen immer mehr Ehepaare auch Eheverträge, mit denen sie verbindliche Regelungen für den Fall einer Scheidung treffen. 


Ehe- und Erbverträge

Wird kein Ehevertrag geschlossen, leben die Partner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ist dies nicht gewollt, bieten sich mehrere Modelle an, die Ihnen die Berater von HDT gern ausführlich erklären. Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder die modifizierte Zugewinngemeinschaft mit der Herausnahme bestimmter Vermögensgegenstände aus dem Zugewinnausgleich. Generell gilt es, die persönlichen Vermögensverhältnisse beider Partner zu analysieren, Immobilienvermögen zu bewerten und eventuelle Firmenbeteiligungen für den Fall einer Scheidung zu schützen.

Gerade wenn einer der Partner (Mit-) Eigentümer eines Unternehmens ist, ist ein individueller Ehe- und Erbvertrag Ausdruck höchster Unternehmerverantwortung, um im Todesfall den Führungsanspruch korrekt zu regeln und das Wohl des Familienunternehmens nicht durch langwierige Rechtsstreitigkeiten zu gefährden.